Infos und Kosten
So kommen Sie zu einer kinderphysiotherapeutischen Behandlung:
Vor Beginn der Therapie benötigen Sie einen Verordnungsschein ihres Arztes auf dem Folgendes verzeichnet sein muss:
Vor Beginn der Therapie benötigen Sie einen Verordnungsschein ihres Arztes auf dem Folgendes verzeichnet sein muss:
- Diagnose
- indizierte Therapie (z.B. neurophysiologische Bewegungstherapie, Massage,...) - für Hausbesuch ist ein extra Vermerk erforderlich
- Anzahl der Behandlungen
- Ihr Kind ist bei der ÖGK, SVS oder BVAeb versichert:
Als Vertragstherapeutin (Olga Kocsi) verrechne ich die Leistung der Therapie direkt mit der Krankenkasse. Sie müssen den Verordnungsschein nicht bewillligen lassen.
- Als Wahltherapeutin (Anna Opocensky) bzw. für KFA Versicherte verrechnen wir pro physiotherapeutischer Behandlungseinheit € 90,- in der Praxis bzw. € 100,- im Hausbesuch. Mit der beglichenen Rechnung und dem bewilligten Verordnungsschein können Sie im Nachhinein mit Ihrer Krankenkasse den jeweiligen Satz rückverrechnen.
Zusätzliche Kosten
fallen an für Leistungen, die nicht im Kassenvertrag inkludiert sind:
Für vereinbarte Physiotherapie-Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden 60 Euro Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.
fallen an für Leistungen, die nicht im Kassenvertrag inkludiert sind:
- Hippotherapie
- Materialkosten: Bandagen, Taping
Für vereinbarte Physiotherapie-Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden 60 Euro Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.